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NiSV-Kurs gemäß dem Fortbildungsmodul der Bundesärztekammer

“Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen an der Haut gemäß § 5 NiSV”

Modul I & II A & II B

 

Anmeldung

  • 100% Deutsche Richtlinien

    Dadurch können Sie sicher sein, dass Sie eine hochwertige Zertifizierung erhalten, die alle Anforderungen der Bundesärztekammer erfüllen

  • Dermatologische Leitung

    Fachliche Kompetenz und Erfahrung hilft uns, den Teilnehmern eine qualitativ hochwertige und praxisnahe Ausbildung im Rahmen der NiSV zu bieten

  • Preis-Leistungs-Verhältnis

    Sie profitieren von unserer NiSV-Schulung, ohne dabei zu viel Geld ausgeben zu müssen im Vergleich zu den Anbietern in Deutschland

Für jeden Kurs ist ein Präsenztag erforderlich

Die kompletten 92 Unterrichtseinheiten (UE) zu ablative und non-ablative Anwendungen werden flexibel angeboten, vorwiegend in Form von Online-Kursen. 

Derzeit sind Präsenztage in Moskau, Prag und Belgrad geplant.

Unser NiSV-Kurs

Der gemäß dem Fortbildungsmodul der Bundesärztekammer “Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen an der Haut gemäß § 5 NiSV” konzipiert ist.

Wird mit der Unterstützung der Russischen Gesellschaft für Lasermedizin durchgeführt

Diese Partnerschaft gewährleistet eine fundierte und praxisnahe Ausbildung auf höchstem Niveau im Bereich der Lasermedizin.

Professorin Samuranova

Eine führende Expertin auf dem Gebiet der Lasermedizin, hat unser Kursprogramm unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und internationaler Standards entwickelt.

Ihre langjährige Erfahrung und ihre Autorität in diesem Bereich garantieren den Studierenden eine hochwertige Ausbildung, die sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Fertigkeiten im Einsatz von Lasertechnologien in der Medizin umfasst.

Termine

  • 2023

    • 06.02.2023 – 14.02.2023: Prag
    • 23.03.2023 – 31.03.2023: Moskau
    • 08.06.2023 – 16.06.2023: Prag
    • 25.09.2023 – 03.10.2023: Moskau
    • 02.11.2023 – 10.11.2023: Prag
    • 07.12.2023 – 15.12.2023: Belgrad
    • 18.12.2023 – 26.12.2023: Moskau
  • 2024

    • 08.02.2024 – 16.02.2024: Prag
    • 04.04.2024 – 12.04.2024: Moskau
    • 03.06.2024 – 11.06.2024: Prag
    • 08.08.2024 – 16.08.2024: Moskau
    • 19.09.2024 – 27.09.2024: Prag
    • 07.11.2024 – 15.11.2024: Moskau
    • 12.12.2024 – 20.12.2024: Belgrad
    • 16.12.2024 – 24.12.2024: Prag
  • 2025

    • 06.02.2025 – 14.02.2025: Moskau
    • 03.04.2025 – 11.04.2025: Prag
    • 02.06.2025 – 10.06.2025: Moskau
    • 07.08.2025 – 15.08.2025: Belgrad
    • 18.09.2025 – 26.09.2025: Prag
    • 06.11.2025 – 14.11.2025: Moskau
    • 04.12.2025 – 12.12.2025: Belgrad
    • 15.12.2025 – 23.12.2025: Prag

Ärzte NiSV M1 GK I

Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen an der Haut nach § 5 Abs. 1 NiSV“ für Nicht-Fachärzte – Modul I „Grundlagen der Haut“ (16 UE)

  1. Nichtmedizinische Anwendungen von medizinischen abgrenzen (1 UE)
    Abgrenzung nicht-medizinischer Eingriffe gegenüber medizinischen Anwendungen (Geltungsbereich der NiSV)
  2. Anatomischer Aufbau und Physiologie der Haut und ihrer Anhangsgebilde / Funktionen der Haut und ihrer Anhangsgebilde inkl. Haare / Hauttypen und Pigmentierungsgrade (5,5 UE)
    Art, Verteilung und Eigenschaften der Hauptchromophoren im Hautorgan, orientiert am Schichtaufbau der Haut und der Adnexstrukturen unter physiologischen und pathophysiologischen Verhältnissen, in Relation zum Hauttyp nach Fitzpatrick, in unterschiedlichen anatomischen Regionen, während des Haarzyklus und in Abhängigkeit vom Lebensalter
  3. Pathophysiologie der Haut und der Hautanhangsgebilde kennen, die einer kosmetischen Anwendung
    entgegenstehen (2 UE)
    Spezielle dermatologische Pathophysiologie als Kontraindikationen für eine Behandlung mit nichtionisierenden Strahlen, insbesondere Tumorerkrankungen der Haut, Epizoonosen, Mykosen, Virosen, bakterielle Erkrankungen, systemische Erkrankungen mit Hautbeteiligung, z.B. Photodermatosen, Psoriasis, Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut, Allergien und Autoimmundermatosen und kutane Lymphome
  4. Pigmentanomalien kennen (1 UE)
    Pathophysiologie der Pigmentbildung mit Differentialdiagnose pigmentierter Hautveränderungen zur Abgrenzung von Lentigo, pigmentierter aktinischer vs. seborrhoischer Keratosen, Naevuszellnaevi (melanozytäre Naevi), Hyper- und Hypopigmentierungen, Gefäßneoplasien vs. Malformationen und pigmentierter gegenüber nicht-igmentierter maligner Neoplasien
  5. Hygienebestimmungen und –vorschriften kennen (1,5 UE)
    Hygienebestimmungen und Vorschriften in Bezug auf die Reinigung von Anlagen, Desinfektion von Handstücken mit Patientenkontakt
  6. Anlagen zum Einsatz nichtionisierender Strahlung kennen (1 UE)
    Grundkenntnisse darüber, welche Quellen nichtionisierender Strahlung zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden
  7. Wirkung von nichtionisierender Strahlungkennen und einordnen (1 UE)
    Grundkenntnisse über Wirkungen von nichtionisierender Strahlung, Einordnung in das elektromagnetische Spektrum, thermische Eigenschaften der Haut (Wärmeleitung, Wärmekapazität, thermische Schädigungsschwelle von Haut und Anhangsgebilden), Konzept der selektiven Photothermolyse und der thermokinetischen Selektivität.
  8. Bei Aufklärung und Beratung von Personen mitwirken (2 UE)
    Spezielle Gesichtspunkte bei Aufklärung, Einwilligung und Dokumentation im Rahmen einer Behandlung mit nichtionisierender Strahlung, Indikationsstellung zur spezifisch dermatologischen Abklärung mit Biopsie.
  9. Lernerfolgskontrolle (1 UE)

Fachkunde „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ Modul GK (16 LE)

Nach der geltenden BMU-Richtlinie umfasst der Rahmenlehrplan für das Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ für Nicht-Ärzte 80 Lerneinheiten (LE, je 45min). Für Ärzte kann dieses Modul auf spezifische Grundlagen für die Anwendung nicht-ionisierender Strahlung abstrahiert werden, da die Kenntnis der Physiologie und Pathophysiologie der Haut und deren Anhangs-gebilde bei approbierten Ärzten als Basiswissen vorausgesetzt werden kann. Die verkürzte Ausbildung für Ärzte umfasst 16 LE, in denen die spezifischen, nicht in der Musterweiterbildungsordnung (MWBO 2018) enthaltenen Inhalte vermittelt werden. Zu den nicht im Medizinstudium vermittelten Kenntnissen gehören:

Vermittlung praktischer Inhalte wird dabei durch Videos und Hospitationen sichergestellt.

Ärzte NiSV M2 OS II A

Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen an der Haut nach § 5 Abs. 1 NiSV“ für Nicht-Fachärzte – Modul II A „Optische Strahlung“ (36 UE)

  1. Physikalische Grundlagen optischer Strahlung (5 UE)
    • Definition „Nichtionisierende Strahlung“
    • Definition „optische Strahlung“
    • Abgrenzung zu „Elektromagnetische Felder“ (EMF)
    • Ultraviolette Strahlung (UV), Sichtbares Licht, Infrarot-Strahlung, Wellenlängen
    • Zentrale Parameter, z. B. Energiedichten, Leistungsdichte (Bestrahlungsstärke), Wellenlängen, Expositionsdauer, Impulsdauer
  2. Wirkung optischer Strahlung im Gewebe (5 UE)
    • Wirkung optischer Strahlung im Gewebe kennen und verstehen an Haut und Augen; Übersicht anatomischer Aufbau
    • Optische Eigenschaften der menschlichen Haut (Reflexion, Streuung, Absorption, Transmission)
    • Eindringtiefen unterschiedlicher Wellenlängen in Auge und Haut
    • Thermische, photochemische, mechanische Wirkungen (direkt/indirekt), DNA-Schädigung durch UV-Strahlung
    • Chromophore (Melanin, Hämoglobin, Farbstoffe)
    • Prinzip der „selektiven Photothermolyse“ z. B. dauerhafte Haarentfernung
    • Typische, für verschiedene Anwendungen eingesetzte Wellenlängen/Wellenlängenbereiche
  3. Grundlagen der apparativen Kosmetik mit optischer Strahlung (2 UE)
    • Kohärente vs. inkohärente optische Strahlung; besondere Eigenschaften von Laserstrahlung vs. Intense Pulsed Light (IPL)
    • Häufigster Anwendungsbereich verschiedener Laser-Systeme (Festkörper-, Gas- und Diodenlaser, gepulst, ungepulst, ablativ, Fraxel)
    • Anwendungsgebiete IPL-Anlagen
    • Andere Quellen v. a. LED; Kombianlagen (optische Strahlung und EMF und/oder Ultraschall)
    • Anforderungen an regelkonforme Anlagen z. B. Warnhinweise, Angabe einschlägiger Normen, Angabe der Laserklassen bei Laseranlagen, Gebrauchsanweisungen/Anlagenbeschreibung in deutscher Sprache, Verwendungszweck „intended use“
  4. Grundlagen der Anlagentechnik (6 UE)
    • Funktion Laseranlage / Funktion IPL-Gerät (Zentrale Bauteile, ggfls. Filter, Sicherheitsfunktionen z. B. „Interlock“, Warnsignale
    • Relevante Parameter verwendeter Anlagen
    • Laser: Laserklasse, maximales Output, ermittelte Wellenlänge, gepulst/ungepulst, etc
    • IPL: emittierte Wellenlängen, Impulsdauer, UV-Filter, etc.
    • Lampenverschleiss, Leistungsabfall
    • Einstellungsmöglichkeiten, Fehlfunktionen, Handhabung und Wartung von Anlagen
  5. Risiken und Nebenwirkungenkennen und Kontraindikationen (3 UE)
    • Vorübergehende und bleibende Nebenwirkungen z. B. Rötungen, Krustenbildungen, Entzündungen, Verbrennungen, Fehlpigmentierungen, Narbenbildungen, Augenschäden bei fehlendem/unzureichendem Augenschutz
    • Ursachen für Schäden und Nebenwirkungen
    • Falsche Einstellungen, mangelnde Kühlung, ungeeignetes Gerät, Anwendung trotz vorliegender Kontraindikationen, mangelnde Information der Kundinnen und Kunden mit der Folge von Verhaltensfehlern, z. B. UV-Bestrahlung
    • Anwendung auf ungeeignetenKörperpartien,z. B. pigmentierte Hautveränderungen, Tattoos über größeren Blutgefäßen, Narben, Hautanomalien, Anus, Brustwarzen, Warzen, ggf. über Implantaten
    • Kontraindikationen z. B. dunkle Hauttypen/hoher Pigmentierungsgrad, Hautkrebs, Hauterkrankungen oder Läsionen im Anwendungsareal, erhöhte Lichtempfindlichkeit (krankheitsbedingt oder durch Medikamente, Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel, etc.)
  6. Spezielle Anwendung der dauerhaften Haarentfernung (4 UE)
    • Bedeutung von Haarfarbe, Haardicke und Pigmentierungsgrad der Haut, geeignete/ungeeignete Kombinationen
    • Haarwachstumszyklus, individuelle Abstände zur Wiederholungsanwendung
    • Geeignete/ungeeignete Anlagen, adäquate Einstellungen
    • Erstellung eines individuellen Behandlungsplans
  7. Spezielle Anwendung der „Hautverjüngung“ (4 UE)
    • Anwendungsbezogene Auswahl der Anlage, Bestimmung der Wellenlänge
    • Postulierte Wirkungsweise zur „Hautverjüngung“
    • Abgrenzung von unter Arztvorbehalt stehenden Verfahren, z. B. ablative Verfahren
    • Erstellung eines individuellen Behandlungsplans
  8. Rechtliche Grundlagen – NiSV und andere relevante Gesetzesregelungen, Richtlinien und Verordnungen / Anforderungen an den Betrieb (4 UE)
    • Überblick über, für Betreiber*innen und Anwender*innen, wesentliche Anforderungen der NiSV
    • sowie, soweit vorhanden, anlagenspezifischer Normen, hier z.B. DIN EN 62471, Beiblatt 3, Richtlinien für die sichere Anwendung von Anlagen mit intensiven Pulslicht(IPL)-Quellen am Menschen (IEC/TR 62471-2:2015)
    • Kursorischer Überblick über die EU-Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation – MDR, Verordnung (EU) 2017/745) unter Beachtung von Anlage XVI dieser Verordnung
    • Nationale Vorschriften über Medizinprodukte
    • Ordnungsgemäße Installation, Einweisung, Prüfung auf Funktionsfähigkeit und Eignung, Instandhaltung
  9. Schutzbestimmungen und Maßnahmen (Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit) kennen und benennen (1 UE)
    • Technische Regeln für Laser und optische Strahlung (TROS)
    • Organisatorische und technische Maßnahmen
    • Persönliche Schutzausrüstung
    • Laserschutzkurse/Laserbeauftragte/r
  10. Dokumentation nach NiSV durchführen (1 UE)
    Kenntnis der Dokumentationspflichten nach § 3 Abs. 2 der NiSV (Identifikation der Anlage, Installation, Einweisung, Kontrollen und Wartung, Instandhaltungsmaßnahmen, Funktionsstörung, ggf. Art und Folgen einer Funktionsstörung oder eines Bedienungsfehlers, Beratung und Aufklärung)
    Anm.: Beispieldokumentation, Nachvollziehbarkeit für Behörden“
  11. Lernerfolgskontrolle (1 UE)

Fachkunde Optische Strahlung Modul OS II A (36 LE)

Der Rahmenlehrplan für Nicht-Ärzte der BMU-Richtlinie umfasst für das Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“ 120 LE. Für Ärzte ohne Facharztanerkennung Dermatologie, die das Fachkunde-Modul GK „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ absolviert und bestanden haben, lässt sich das Basis-Modul „Optische Strahlung“ OS I A auf 44 LE zusammenfassen. Wichtige, zu wiederholende oder nicht in der MWBO abgebildete Inhalte, finden sich in nahezu allen Teilbereichen des Rahmenlehrplanes des BMU für Nicht-Ärzte1 und dessen Kapiteln [2]:

Das Modul OS II A beinhaltet und legitimiert ausschließlich zu Behandlungen mit nichtbarriereverletzenden Systemen und/oder oberflächlich wirkenden Systemen für ausschließlich Epilation und nicht-abtragende Rejuvenation/Hautverjüngung (unter Einschluss der relevanten Differentialdiagnosen, Kontraindikationen, Risiken, Spezifika der Aufklärung, Anwendungsplanung und Dokumentation) wie:

  • Epilation entsprechend Hauttypen, Haarzyklus, Geschlecht und speziellen klinischen Besonderheiten
  • Hautverjüngung unter Nutzung von Lasern geringer Energie nicht fraktioniert und fraktioniert

Unter Anwendung spezifischer Laser / Lichtsysteme wie:

  1. Haare Laser, die langgepulst (ms) im Bereich des Melaninabsorptionsspektrums bei ca. 694, 755, 800-810, 980, 1064 nm emittieren oder Kombinationen davon nutzen sowie IPL & Homedevices
  2. Hautverjüngung: Laser / Lichtsysteme geringer Energie, die im Bereich des Wasser- Absorptionsspektrums emittieren (1540-1565 nm) oder wie bei der photodynamischen Therapie im Bereich des sichtbaren Lichtes, ohne die Barriere zu verletzen

Vermittlung praktischer Inhalte wird dabei durch Videos und Hospitationen sichergestellt.

Ärzte NiSV M2 OS II B

„Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen an der Haut nach § 5 Abs. 1 NiSV“ für Nicht-Fachärzte – Modul 2 „Optische Strahlung“ (40 UE)

  1. Lokalisierte oberflächliche Gefäßerweiterungen in verschiedenen Körperregionen (7 UE)
    • Teleangiektasien
    • Naevus araneus
    • Eruptive Angiome
    • Differentialdiagnosen, Kontraindikationen, Risiken, Spezifika der Aufklärung, Anwendungsplanung und Dokumentation
  2. Diffuse flächige Gefäßerweiterungen in verschiedenen Körperregionen (6 UE)
    • Rosacea
    • Erytheme
    • Differentialdiagnosen, Kontraindikationen, Risiken, Spezifika der Aufklärung, Anwendungsplanung und Dokumentation
  3. Tätowierungen und Permanent-Make-up (7 UE)
    • Tätowierungen – Laien
    • Tätowierungen – professionelle
    • Tätowierungen – traumatische
    • Permanent-Make-up
    • Differentialdiagnosen, Kontraindikationen, Risiken, Spezifika der Aufklärung, Anwendungsplanung und Dokumentation
  4. Narben (6 UE)
    • Vaskularisiert
    • Hypertroph vs. Keloide
    • Differentialdiagnosen, Kontraindikationen, Risiken, Spezifika der Aufklärung, Anwendungsplanung und Dokumentation
  5. Konditionierende Lasertherapie der Haut (7 UE)
    • Vor operativen Eingriffen oder Traumata zur Prävention bzw. Modulation der Wundheilung im Sinne einer Early-Intervention von Narben mit nicht-ablativ fraktionalen Lasern im Wellenlängenbereich von 1440-1565 nm.
    • Differentialdiagnosen, Kontraindikationen, Risiken, Spezifika der Aufklärung, Anwendungsplanung und Dokumentation“
  6. Kombinierte Behandlungen zur Hautverjüngung/Hauterneuerung (7 UE)
    • Wie nicht-abtragende fraktionierte Laser
    • Photodynamische Therapie
    • Differentialdiagnosen, Kontraindikationen, Risiken, Spezifika der Aufklärung, Anwendungsplanung und Dokumentation
  7. Lernerfolgskontrolle (1 UE)

Fachkunde Optische Strahlung Modul II B (40 LE)

Das Modul OS I B führt zur Befähigung für die Behandlung mit nicht-barriereverletzenden Systemen und/oder oberflächlich wirkenden Systemen für die übrigen ausschließlich benignen Indikationen (unter Einschluss der relevanten Differentialdiagnosen, Kontraindikationen, Risiken, Spezifika der Aufklärung, Anwendungsplanung und Dokumentation)

Unter Anwendung spezifischer Laser / Lichtsysteme wie:

  1.  Gefäße: z.B. gescannte KTP, LBO, 577 nm HOPSL, PDL, IPL
  2.  Exogene Pigmente: z.B. qs, ns-/ps- Rubin-, qs, ns-/ps -Nd:YAG-, qs, ns-/ps Alexandrit-Laser
  3. Narben z.B. PDL, nicht-ablativ fraktionaler Laser 1440-1565 nm
  4. Konditionierende Lasertherapie Er: Glass, Diodenlaser, 1440-1565 nm
  5. Hautverjüngung nicht-ablativ fraktionaler Laser 1440-1565 nm in Kombination mit photodynamischer Therapie

Vermittlung praktischer Inhalte wird dabei durch Videos und Hospitationen sichergestellt.